remoso Blog Details

Sie sind mit unserem remoso Blog immer auf dem aktuellen Stand zu Mobilitätsthemen, Trends oder Studien

Welche entscheidenden Vorteile bietet die Langzeitmiete im Vergleich zum Leasing?

Welche entscheidenden Vorteile bietet die Langzeitmiete im Vergleich zum Leasing?

Nicht jeder verfügt über einen eigenen PKW, obwohl ein fahrbarer Untersatz erheblichen Komfort und Flexibilität bietet. Für diejenigen, die unabhängig vom öffentlichen Bus- und Bahnverkehr mobil sein und jederzeit bequem von A nach B gelangen möchten, besteht jedoch nicht zwingend die Notwendigkeit, einen eigenen Wagen zu kaufen. Hier gibt es mittlerweile zahlreiche praktische und individuell vorteilhafte Alternativen.

Die sogenannte Langzeitautovermietung gewinnt neben dem weit verbreiteten Leasing als eine gängige Form der Fahrzeugbeschaffung immer mehr an Beliebtheit unter Autofahrern.

Aber was genau unterscheidet Leasing von einer Langzeitmiete für ein Auto? Im Ergebnis führen beide Vertragsmodelle zu derselben Konsequenz – der Leasingvertrag ist ein sogenannter atypischer Mietvertrag. In beiden Fällen ist der Kunde nicht Eigentümer des Fahrzeugs. Dennoch existieren erhebliche Unterschiede, insbesondere hinsichtlich der Verantwortlichkeiten für das Fahrzeug.

Die Frage, wer für Reparaturen bei einer Langzeitmiete aufkommen muss, verdeutlicht einen dieser Unterschiede. Während beim Leasing der Kunde (Fahrer) die Reparaturen aus eigener Tasche finanzieren muss, gestaltet sich dies im Falle einer Langzeitmiete einfacher. Der Kunde bringt das defekte Fahrzeug zum Vermieter, der sich sowohl um die Reparatur kümmert, als auch die Kosten dafür übernimmt.

Der rechtliche Unterschied zwischen Leasing und Langzeitmiete für Autos

Obwohl das Endergebnis für den Verbraucher sowohl beim Leasing als auch bei einer Langzeitmiete für Fahrzeuge dasselbe ist (er erhält einen Wagen zur Nutzung, der ihm nicht gehört und entrichtet dafür regelmäßige Zahlungen), sind Miete und Leasing aus rechtlicher Sicht streng voneinander zu unterscheiden und abzugrenzen.

Bei einer herkömmlichen Automiete handelt es sich um ein Vertragsverhältnis zwischen zwei Personen: dem Mieter und dem Vermieter. Der Mieter zahlt einen zuvor vertraglich ausgehandelten und festgelegten, in der Regel monatlich anfallenden, Mietzins. Der Vermieter gewährt im Gegenzug die Gebrauchsüberlassung des Fahrzeugs an den Mieter und ist dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug während der gesamten Mietdauer in einem vertragsgemäßen Zustand bleibt. Somit liegt die Wartungs- und Instandsetzungspflicht bei einem einfachen Mietvertrag auf Seiten des Vermieters.

Ein Leasingvertrag wird in der Rechtswissenschaft demgegenüber als "atypischer Mietvertrag" bezeichnet, der im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt ist. Diese Art von Verträgen wird als "Verträge sui generis" bezeichnet. Innerhalb der in Deutschland geltenden Vertragsfreiheit sind solche Verträge grundsätzlich zulässig und besitzen Rechtsgültigkeit, solange und soweit sie nicht gegen gesetzliche Verbote oder zwingendes Recht verstoßen.

Im Gegensatz zur Langzeitmiete für Autos handelt es sich beim Leasing um ein Dreipersonenverhältnis. Dieses setzt sich im Einzelnen zusammen aus einem Lieferanten, einem Leasinggeber und einem Leasingnehmer. Der Leasingvertrag als solcher wird zwischen Leasinggeber und -nehmer abgeschlossen.

Der Leasinggeber erwirbt die Sache beim Lieferanten und überträgt dem Leasingnehmer seine kaufrechtlichen Mängelgewährleistungsrechte gegenüber dem Lieferanten. Anders als bei einer Langzeitmiete für ein Auto liegen die Instandhaltungspflichten im Rahmen des Leasingvertrags beim Leasingnehmer und nicht beim Leasinggeber. Dies stellt einen weiteren wesentlichen Unterschied zwischen Leasingvertrag und Langzeitmiete für Fahrzeuge dar.

Bei beiden Vertragsverhältnissen wird dem Verbraucher die Gebrauchsüberlassung eines Kraftfahrzeugs gewährt. Allerdings ist die Regelung für die Geltendmachung von Instandhaltungsansprüchen sowohl beim Leasing als auch bei der Langzeit-Autovermietung unterschiedlich geregelt.

Ob kurzfristig oder dauerhaft, die Miete findet im Gegensatz zum Leasing eine gesetzliche Grundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die relevanten Vorschriften dafür sind die §§ 535 und folgende des BGB. § 535 BGB normiert die wesentlichen Vertragspflichten der Miete, wobei der Mieter zur Entrichtung des Mietzinses verpflichtet ist und der Vermieter die Pflicht zur Gebrauchsüberlassung und Instandhaltung hat.

Langzeitmiete für einen Pkw: Was bedeutet das?

Viele Autovermietungsunternehmen bieten ihre Fahrzeuge auch zur Langzeitmiete an, wobei die Laufzeit in der Regel mindestens einen Monat und maximal 12 bzw. 24 Monate beträgt – dies variiert je nach Anbieter.

Grundsätzlich ähnelt die Abwicklung der Langzeitmiete für ein Auto der kurzzeitigen Miete. Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch darin, dass der Mieter eine monatlich anfallende Rate entrichtet, die üblicherweise individuell vereinbart und vertraglich ausgehandelt wird.

Im Mietzins der Langzeit-Autovermietung sind in der Regel die meisten laufenden Kosten enthalten. Dazu gehören beispielsweise die Haftpflichtversicherung, sowie die Kosten für Reparatur und Wartung.

Wer sich langfristig ein Auto mieten möchte, ist lediglich für das Waschen, Tanken und den Ölwechsel des Fahrzeugs verantwortlich.

Die Vorteile einer Langzeitmiete für ein Auto sind vielfältig:

  • In der Regel erhalten Sie bei Ihrem Anbieter eine individuelle Fahrzeugausstattung entsprechend Ihren Wünschen, Vorlieben und Bedürfnissen.
  • Oftmals ist ein regelmäßiger Fahrzeugtausch gegen einen Neuwagen bei den Anbietern möglich.
  • Die Zeitdauer der Fahrzeugmiete ist flexibel und kann je nach individuellem Bedarf angepasst werden.
  • Fachkundiges Personal steht Ihnen zur Beratung zur Verfügung.
  • Durch die monatlichen Mietzahlungen, die sämtliche Kosten (Kfz-Steuer, Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung) abdecken, behalten Sie den Überblick über Ihre Ausgaben.
  • Es entsteht kein bürokratischer Aufwand, und in der Regel ist keine Anzahlung erforderlich.
  • Weder Restwert- noch Reparaturkosten entstehen für den Mieter.
  • Extras können in der Regel jederzeit zusätzlich gebucht werden.
  • Für Unternehmen lassen sich die Kosten einer Langzeit-Pkw-Miete von den Betriebsausgaben abziehen.

 

Fazit

Die Langzeitmiete eines Autos kann Ihren Alltag auf erhebliche Weise erleichtern. Die Anschaffung eines eigenen Fahrzeugs, sei es durch einen Neuwagen- oder Gebrauchtwagenkauf, ist in der Regel kostspielig. Zusätzlich entstehen laufende Kosten, wie Kfz-Steuern und Versicherungsausgaben.

Die Option der Dauermiete für ein Fahrzeug stellt die ideale Lösung für diejenigen dar, die sich nicht langfristig an ein Auto binden möchten und eröffnet neue Perspektiven. Durch eine Langzeitmiete sind Sie auf kostengünstige Weise mobil, flexibel und unabhängig.

Diese Vorteile werden von einer wachsenden Anzahl von Kunden erkannt, was sich in der kontinuierlichen Expansion des Marktes widerspiegelt. Damit gewinnt die Langzeitmiete auch für immer mehr Fahrzeuganbieter und -vermieter an Attraktivität, die vermehrt statt Leasing die Option der Langzeitmiete anbieten. Hierfür ist die geeignete Software erforderlich, die in unserem remoso mobility manager zu finden ist. Diese Software deckt nicht nur einen einzigen Anwendungsfall ab, sondern ermöglicht neben der Langzeitmiete auch die Abbildung von Kurzzeitmieten, CarSharing, Auto Abonnements und anderen Dienstleistungen.

Sie möchten jetzt Ihr Mobility-Management startbereit machen?

Dann sind Sie bei uns richtig!

Die remoso GmbH entwickelt als führender Anbieter seit mehr als 30 Jahren Softwarelösungen für Flottenbetreiberkonzepte der individuellen Fahrzeugmobilität. Unsere Motivation ist es, zusammen mit unseren Kunden Innovationen zu generieren, die Effizienz zu steigern und maximalen Nutzen im Mobilitätsmanagement zu generieren.

Kommen Sie gerne auf uns zu und vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Zurück zur Blog Übersicht

remoso ist eine Marke der ACA GmbH

ACA Advanced Computer Advertisement GmbH
Zuppingerstraße 18
88213 Ravensburg

Copyright 2024. All Rights Reserved.

Ich bin ausdrücklich damit einverstanden, dass die von mir besuchte Website Tracking-Tools von Drittanbietern verwendet. Diese Tracking-Tools verarbeiten personenbezogene Daten in Form der IP-Adresse und erstellen hieraus Nutzungsprofile, um interessenbezogene Werbung zu generieren.

Ihre Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.

Datenschutz & Sicherheit Impressum
You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close